Bürgerrunde Juli 2016
7. Juli 2016 20:00 Uhr Schulungsraum, Rathaus
- Teilnehmer: 10 Bürger Heuweilers
- Moderation: Christian Ott
- Dauer: 20:00 - ca. 21:00
Agenda
- Begrüßung
- Aussprache zum Vereinsnamen
- Verabschiedung der Vereinssatzung
- Weiteres Vorgehen
- Berichte aus den AGs
Satzung
Die folgenden Paragraphen der Satzung wurden diskutiert und wie folgt geändert:
- §2 Nr. 3 h.
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ALT: Einbindung aller Bürger/innen in das Gemeinwesen, unabhängig von Herkunft, Abstammung und Glaube.
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NEU: Einbindung aller Bürger/innen in das Gemeinwesen, unabhängig von [Hier soll ein diskriminirungsauschließender Satz hinein, Burkhardt Werner wird eine Formulierung liefern].
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- §8 Nr. 1
- ALT: Der Vorstand (geschäftsführender Vorstand) besteht aus
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dem/der Vorstandsvorsitzenden (Sprecher/in des Vereins)
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dem/der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
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dem/der Kassenverwalter/in
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dem/der Schriftführer/in
Die Vorstandsämter können mit Ausnahme des Vorstandsvorsitzenden und des Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden in Personalunion ausgeübt werden. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
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- ALT: Der Vorstand (geschäftsführender Vorstand) besteht aus
- §8 Nr. 4
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ALT: Der Vorstand tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Quartal. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/r Vorstandsvorsitzenden.
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NEU: Der Vorstand tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Quartal. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte und mindestens zwei Personen seiner Mitglieder anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/r Vorstandsvorsitzenden.
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- $8 Nr. 7 (§26 BGB)
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ALT: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenverwalter/in und dem/der Schriftführerin. Bis auf den Vorstandsvorsitz können zwei Funktionen auch in Personalunion ausgeübt werden.
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NEU: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. , dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenverwalter/in und dem/der Schriftführerin. Bis auf den Vorstandsvorsitz können zwei Funktionen auch in Personalunion ausgeübt werden.
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- $11 Nr. 2
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ALT: Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies mehrheitlich für erforderlich hält oder wenn mindestens 10% der Vereinsmitglieder dies schriftlich mit Angabe der Tagesordnung beim Vorstand beantragen. Ein mehrheitlicher Beschluss des Vorstands wird durch einfache Mehrheit der Teilnehmer einer ordnungsgemäß eingeladenen Vorstandssitzung gefasst.
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NEU: Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies mehrheitlich für erforderlich hält oder wenn mindestens 10% und mindestens 3 Personen der Vereinsmitglieder dies schriftlich mit Angabe der Tagesordnung beim Vorstand beantragen. Ein mehrheitlicher Beschluss des Vorstands wird durch einfache Mehrheit der Teilnehmer einer ordnungsgemäß eingeladenen Vorstandssitzung gefasst.
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- $11 Nr. 3 (alt Nr. 3 ist neu Nr. 4)
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ALT:
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NEU: Ein Beschluss des Vorstands wird durch einfache Mehrheit der Teilnehmer einer ordnungsgemäß eingeladenen Mitgliederversammlung ersetzt.
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- $12 Nr. 3
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ALT: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind.
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NEU: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% und mindestens 3 Personen der Mitglieder anwesend sind.
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- $14 Nr. 2
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ALT: Die Protokolle sind von dem Vorstandsvorsitzenden und dem/r Schriftführer/in zu unterzeichnen.
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NEU: Die Protokolle sind von dem Vorstandsvorsitzenden und dem/r Schriftführer/in zu unterzeichnen.
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- $14 Nr. 2
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ALT Nr. 3: Die Protokolle nach § 14 Absatz 1 werden den Mitgliedern des Vorstandes innerhalb von vier Wochen nach der Versammlung bzw. der Sitzung bekannt gegeben.
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NEU: Die Protokolle nach § 14 Absatz 1 werden den Mitgliedern innerhalb von vier Wochen nach der Versammlung bzw. der Sitzung per Mail oder per Web Seite bekannt gegeben.
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- $14 Nr. 3
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ALT:
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NEU: Die Protokolle der Mitgliederversammlungen werden nach §14 Nr. 2 bekannt gegeben und gelten als genehmigt falls in einer Frist von 14 Tagen keine Ergänzung von einem Mitglied zum Protokoll beim Vorstand eingeht.
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- $14 Nr. 4
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ALT:
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NEU: Die Protokolle der Vorstandssitzungen werden in der nachfolgenden Vorstandssitzung VS genehmigt.
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- $16 Nr. 2
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ALT: Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind.
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NEU: Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% und mindestens 3 Personen der Mitglieder anwesend sind.
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- Die separate Beitragsordnung wurde als Entwurf verfasst. Sie enthält aktuell einen Beitrag von 0€. Die Beitragsordnung muss noch finalisiert werden.
Vereinsnamen
- Die Namensfindung ist den Gründungsmitgliedern übertragen worden.